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Kosten einer Scheidung



Ich werde Ihr Scheidungsverfahren so schnell und so kostengünstig wie möglich durchführen. Die Kosten des Verfahrens hängen vom sog. Gegenstandswert ab. Ich werde eine Reduzierung dieses Gegenstandswerts um 30 % beantragen, weil es sich bei einer einvernehmlichen Ehescheidung ohne Folgesachen um eine einfache Angelegenheit handelt. Es hängt vom Ermessen des jeweiligen Richters ab, ob er diese Reduzierung vornimmt. Sollte dies in Ihrer Sache nicht der Fall sein, bin ich standesrechtlich verpflichtet, eine Nachberechnung vorzunehmen.

Mit Gebührenvorschriften und Kostentabellen müssen Sie sich nicht auseinandersetzen:

Die voraussichtlich entstehenden Kosten könne Sie jederzeit unverbindlich und kostenfrei bei mir erfragen und sich einen individuellen und detaillierten Kostenvoranschlag erstellen lassen.

Rufen Sie mich von Mo-So 07:00 bis 20:00 Uhr an unter 0800/999 220 14 (kostenfreie Telefonnummer) oder senden Sie mir eine E-Mail:




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Wichtig für Sie: Sollten Sie mich im Rahmen einer Onlinebeauftragung als Scheidungsanwalt hinzugezogen haben und der Scheidungstermin in einer anderen Stadt wahrzunehmen sein, ist es möglich, einen Korrespondenzanwalt, der in der Nähe oder in der Stadt des Scheidungstermins selbst ansässig ist, zu beauftragen. Hierbei entstehen für Sie keine weiteren Kosten, zudem werden gemäß § 22 BORA sämtliche anfallenden gesetzlichen Gebühren zwischen dem Korrespondenzanwalt und mir jeweils zur Hälfte aufgeteilt.