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Ehescheidungen bundesweit

Erben und Vererben

Wussten Sie, dass nur ca. jeder fünfte Bundesbürger durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag,..) Vorsorge für den Todesfall trifft.

Wussten Sie, dass rund 90 % dieser letztwilligen Verfügungen inhaltlich verfehlt, unklar oder völlig unwirksam sind.

Dabei führt diese mangelnde Vorsorge in einer Vielzahl von Fällen zu erheblichen Konsequenzen.
  • Aufgrund des Eintretens der gesetzlichen Erbfolge kann sich der überlebende Ehegatte eines kinderlosen Ehepaares damit konfrontiert sehen, dass er keinesfalls Alleinerbe des Nachlasses geworden ist, denn neben ihm erbt der Neffe des Verstorbenen ¼ des Nachlasses.

  • Im Fall des Versterbens des Familienvaters einer 4-köpfigen Familie erbt aufgrund des Eintretens der gesetzlichen Erbfolge die Ehefrau des Verstorbenen die Hälfte des Vermögens und die beiden volljährigen Kinder je ein Viertel des Vermögens. Der Nachlass besteht beispielsweise aus einem Haus, einem Auto und einem Aktienpaket. Die Kinder möchten das gesamte Erbe sofort versilbern, die Ehefrau dagegen möchte gerne in dem Haus wohnen bleiben. Der Konflikt zwischen den Erben ist in einem solchen Falle vorprogrammiert. Dieser Konflikt hätte sich durch ein Testament vermeiden lassen.

  • Aufgrund des Eintretens der gesetzlichen Erbfolge kommt es in dem Fall dazu, dass der Hauptvermögensbestandteil des Nachlasses in einem mittelständischen Gewerbebetrieb besteht, häufig zur Zerschlagung des Betriebes.

  • Nur durch die Errichtung einer letztwilligen Verfügung ist eine optimale Ausnutzung der persönliche Steuerfreibeträge gewährleistet und kann somit der Anfall unnötig hoher Erbschaftssteuern vermieden werden.
Treffen Sie daher rechtzeitig Vorsorge durch die Errichtung eines Testaments und lassen Sie sich hierbei durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten, denn eine sichere Planung erfordert die Kenntnis der Besonderheiten des Erbrechts, sowie des Erbschaftssteuerrechts.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen

  • eine individuelle und umfassende Beratung bei der Gestaltung Ihres letzten Willens;

  • eine Vertretung in ganz Baden-Württember;

  • in den Landkreisen Reutlingen, Tübingen, Balingen, Sigmaringen, sowie im Großraum Stuttgart und Bodensee einen vor Ort Service, d.h. wir kommen auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause;

  • durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberaterbüro eine umfassende Berücksichtigung der Aspekte des Erbschaftssteuerrechts;

  • eine DEKRA zertifizierte Büroorganisation (DIN EN ISO 9001:2000);

  • die Möglichkeit sich im Rahmen einer unserer Vortragsveranstaltungen über die Grundzüge des Erbrechts zu informieren.

Gerne beraten wir Sie auch in folgenden Bereichen des Erbrechts:
- Pflichtteilsrecht, Enterbung, etc.
- Auseinandersetzung von
Erbengemeinschaften
- Durchsetzung von Erbansprüchen
- Erbausschlagung und
Nachlassinsolvenz
- Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht

Wir sind eine im Raum Reutlingen ansässige mittelständische Kanzlei mit DEKRA zertifizierter Büroorganisation, für deren reibungslosen Ablauf neben uns Rechtsanwälten insgesamt 2 Vollzeit- sowie 2 Teilzeitkräfte Sorge tragen. Die rechtliche Bearbeitung unserer Mandate obliegt im Familien- und Strafrecht dem Kanzleiinhaber Herrn Rechtsanwalt Steffen Wilfried Hammer, sowie im Erbrecht Herrn Rechtsanwalt Markus Braun.

Vereinbaren Sie unter unserer gebührenfreien Hotline Telefonnummer 0800/99922014 Ihren Beratungstermin;
von Mo-Fr sind wir von 08:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar. Selbstverständlich können Sie uns auch gerne Ihre Terminsvorstellungen per E-Mail übermitteln.

Eine Beratung ist selbstverständlich auch außerhalb unserer Sprechzeiten möglich.


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Sie erreichen uns unter der gebührenfreien Telefonnummer
0800 / 999 220 14

Von Mo-So 07:00 bis 20:00 Uhr
Eine Beratung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich!

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