Willkommen bei Internet-Scheidung.com!
Auf dieser Seite finden Sie zum einen Informationen zum Thema Ehescheidung, zum anderen können Sie mich über das
Antragsformular in Ihrer einvernehmlichen Scheidungsangelegenheit beauftragen.
Weiterhin können Sie mich über das
Kontaktformular direkt anschreiben.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sparen Sie Kosten gegenüber einer streitigen Scheidung, weil
nur zwei statt drei Gerichtsgebühren anfallen. Auch der Streitwert, der bei der Berechnung der Gebühren zugrunde gelegt wird, fällt bei einer einvernehmlichen Ehescheidung in der Regel niedriger aus. Zusätzlich sparen Sie bei einer Beauftragung online Zeit und die Kosten für die Fahrt zum Rechtsanwalt.
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf
Prozesskostenhilfe zu stellen. Zusätzliche Kosten entstehen für Sie nicht.
Mehr zu den
Kosten einer Scheidung.
Vielen Dank für Ihr Interesse an
www.internet-scheidung.com !
Fachanwalt für Familienrecht Steffen Wilfried Hammer