Die Eher
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Begriff
Die bürgerliche Ehe war ursprünglich die rechtlich anerkannte Verbindung von Mann und Frau zu einer dauerhaften Lebensgemeinschaft. Mittlerweile sind auch die Verbindungen von gleichgeschlechtlichen Paaren rechtlich anerkannt. Zustandekommen Zum wirksamen Eingehen einer Ehe bedarf es einer vertraglichen Einigung. Dabei müssen die Eheschließenden vor einem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Erklärungen müssen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgegeben werden. Die Anwesenheit von zwei Zeugen ist seit der Familienrechtsreform von 1998 nicht mehr zwingend. Zum Eingehen der Ehe ist grundsätzlich Volljährigkeit notwendig. Von diesem Erfordernis kann das Familiengericht auf Antrag Befreiung erteilen, wenn das 16. Lebensjahr bereits vollendet wurde und der künftige Ehegatte volljährig ist. Ist einer der künftigen Ehegatten geschäftsunfähig, kann überhaupt keine wirksame Ehe geschlossen werden. |
Eheverbote Die Eheverbote sind abschließend im BGB normiert:
Fehlerhafte Ehe |


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