Ablauf des Verfahrens
Nach Eingang des Antragsformulars enthalten Sie eine Eingangsbestätigung. Auf Wunsch werden Sie durch uns zurückgerufen. Der Scheidungsantrag und eine Scheidungsvereinbarung werden sodann unverzüglich formuliert und an Sie verschickt, damit Sie eventuelle Änderungs- oder Ergänzungswünsche äußern können. Danach wird der Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht eingereicht.
Das Gericht holt die Auskünfte über die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ein.
Der Scheidungstermin wird durch das Gericht nach Eingang der Auskünfte bestimmt.
Rückfragen
Sollten Sie Fragen haben, so erreichen Sie uns:
Montag bis Sonntag von 07:00 Uhr – 20:00 Uhr: 0800 / 999 22 014 (gebührenfrei !)
Per Telefax: 07072 / 9229731
Per E-Mail:

Auch eine persönliche Besprechung in der Kanzlei in Reutlingen ist selbstverständlich möglich. Bitte vereinbaren